Rechtsprechung
   FG Mecklenburg-Vorpommern, 11.11.2004 - 2 K 419/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,13308
FG Mecklenburg-Vorpommern, 11.11.2004 - 2 K 419/02 (https://dejure.org/2004,13308)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 11.11.2004 - 2 K 419/02 (https://dejure.org/2004,13308)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 11. November 2004 - 2 K 419/02 (https://dejure.org/2004,13308)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,13308) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen von unechten und somit umsatzsteuerpflichtigen Zuschüssen bei der Weiterleitung von Fördermitteln an ein Abwasserentsorgungsunternehmen durch die Gemeinde; Begriff der "echten" Zuschüsse

  • Judicialis

    UStG 1991 § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; UStG 1991 § 10 Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG (1991) § 1 Abs. 1 Nr. 1 § 10 Abs. 1 S. 2
    Umsatzsteuerpflicht kommunaler Zuschüsse für Investitionen im Abwasserbereich; Umsatzsteuer 1992

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuerpflicht kommunaler Zuschüsse für Investitionen im Abwasserbereich - Umsatzsteuer 1992

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 908
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 20.12.2001 - V R 81/99

    Umsatzsteuerpflicht bei Übernahme der Abwasserbeseitigungspflicht

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 11.11.2004 - 2 K 419/02
    Nach der Rechtsprechung (vgl. insbesondere BFH, Urteil vom 20.12.2001 - V R 81/99, BFHE 197, 352, BStBl II 2003, 213 - Zuschuss für Kläranlage) können Zuschusszahlungen der öffentlichen Hand dann umsatzsteuerbares Entgelt für eine Lieferung und sonstige Leistung sein, wenn der Zahlungsempfänger im Auftrag der öffentlichen Hand eine Aufgabe aus deren Kompetenzbereich übernimmt und die Zuschusszahlung damit zusammenhängt.
  • BFH, 10.01.2002 - V B 127/01

    USt; kommunale Abwasserbeseitigung

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 11.11.2004 - 2 K 419/02
    Insoweit verweist der Senat auf seine rechtskräftig gewordenen Urteile vom 22.07.1997 - 2 K 151/96, bestätigt durch Beschluss des BFH vom 03.02.1999 - I B 122/97 (BFH/NV 1999, 974) und vom 29.05.2001 - 2 K 139/97, ebenfalls bestätigt durch Beschluss des BFH vom 10.01.2002 - V B 127/01 (BFH/NV 2002, 683).
  • BFH, 03.02.1999 - I B 122/97

    Beitrittsgebiet; Übergangsregelung zur Zusammenfassung von Wasser- und

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 11.11.2004 - 2 K 419/02
    Insoweit verweist der Senat auf seine rechtskräftig gewordenen Urteile vom 22.07.1997 - 2 K 151/96, bestätigt durch Beschluss des BFH vom 03.02.1999 - I B 122/97 (BFH/NV 1999, 974) und vom 29.05.2001 - 2 K 139/97, ebenfalls bestätigt durch Beschluss des BFH vom 10.01.2002 - V B 127/01 (BFH/NV 2002, 683).
  • FG Sachsen, 23.06.1993 - 2 K 74/92
    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 11.11.2004 - 2 K 419/02
    Soweit dem Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 23.06.1993 - 2 K 74/92 (EFG 1993, 813) und dem von der Klägerin vorgelegten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 29.10.1993 (Gerichtsakten Bl. 116 ff) eine gegenteilige Auffassung entnommen werden kann, wird verkannt, dass schon vor Inkrafttreten der Landeswassergesetze bundesrechtlich anerkannt war, dass die Körperschaften des öffentlichen Rechts bundesrechtlich zur Abwasserbeseitigung verpflichtet waren und sie sich zur Erfüllung dieser Verpflichtung Dritter lediglich als sog. Verwaltungshelfer bedienen konnten (vgl. § 18a Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz).
  • BFH, 08.11.2007 - V R 20/05

    Umsatzsteuerpflicht kommunaler Zuschüsse für Investitionen im Abwasserbereich -

    Das FG begründete sein in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 908 veröffentlichtes Urteil im Wesentlichen wie folgt:.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht